IMMOBILIENRECHT MALLORCA · DEUTSCH · VOR ORT · SEIT JAHREN BEWÄHRT
Ihre Immobilie auf Mallorca – ohne Kostenfallen, ohne böse Überraschungen.
Wir begleiten Ihren Kauf oder Verkauf auf Mallorca vollständig. Von der Grundbuchprüfung bis zur Schlüsselübergabe übernehmen wir jeden Schritt für Sie.
5,0 bei 109 Bewertungen
ANWALT.DE
Was deutschen Käufern auf Mallorca regelmäßig passiert
Die Anzahlung ist weg – ohne Rückgabe
Der Arras-Vertrag ist in Spanien sofort bindend. Wer ihn ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet und später zurücktritt, verliert die gesamte Anzahlung – oft 10 % des Kaufpreises.
Die Finca hat illegale Anbauten
Auf Mallorca befinden sich viele Immobilien – besonders auf Suelo rústico – mit nicht genehmigten Erweiterungen oder fehlerhaften Baugenehmigungen. Als Käufer übernehmen Sie automatisch die Haftung, inklusive möglicher Abrissauflagen.
Grundbuch und Kataster stimmen nicht überein
Flächen- und Grenzangaben weichen auf Mallorca häufig zwischen Grundbuch und Kataster ab. Das kann zu erheblichen Nachforderungen, steuerlichen Problemen und im schlimmsten Fall zu Eigentumsstreitigkeiten führen.
Wir übernehmen die vollständige rechtliche Absicherung – Sie kaufen oder verkaufen mit Sicherheit.
Erstgespräch & Situationsanalyse
Sie schildern uns Ihren Fall – wir erklären Ihnen klar, was zu tun ist und was es kostet. Keine versteckten Gebühren.
Vollständige Due Diligence
Wir prüfen Grundbuch (Nota Simple), Katasterdaten, Baugenehmigungen und lokale Gemeindevorschriften – bevor Sie auch nur einen Cent anzahlen. Altlasten, illegale Bauten und unklare Eigentumsverhältnisse kommen ans Licht.
Vertragsverhandlung & Notartermin
Wir gestalten den Arras-Vertrag zu Ihren Gunsten, verhandeln mit Verkäufer und Makler und begleiten Sie zum Notartermin in Palma, Inca, Manacor oder Ihrem Wunschort – oder vertreten Sie dort per Vollmacht.
Grundbucheintragung & Steuern
Wir wickeln die Grunderwerbssteuer (ITP), die Plusvalía und die vollständige Eigentumsübertragung im Eigentumsregister ab – bis zum endgültigen Eintrag auf Ihren Namen.
Die wichtigsten Zahlen
bis zu %
Grunderwerbssteuer (ITP) auf den Balearen – wir optimieren, was möglich ist
%
Quellensteuer (3 % Einbehalt), die beim Kauf von Nicht-Residenten zu beachten ist – wir klären das für Sie
Standorte
Karlsruhe & direkt auf Ibiza – wir sind dort, wo Sie uns brauchen
Unser Experten Team: Ribas & Partner
Was wir für Sie übernehmen – vollständig.
Immobilienkauf auf Mallorca
Vom ersten Angebot bis zur Schlüsselübergabe – wir schützen Ihre Interessen in jeder Phase des Kaufprozesses auf Mallorca.
- Prüfung von Grundbuch (Nota Simple), Katasterdaten und Baugenehmigungen
- Konformitätsprüfung mit balearischem Baurecht und lokalen Gemeindeordnungen
- Gestaltung und Verhandlung des Arras-Vertrags (Vorvertrag)
- Beantragung der NIE-Nummer (spanische Steuernummer)
- Begleitung zum Notartermin in Palma, Inca, Manacor oder per Vollmacht
- Abwicklung der Grunderwerbssteuer (ITP) und Grundbucheintragung
Immobilienverkauf auf Mallorca
Als Verkäufer tragen Sie in Spanien eigene steuerliche Pflichten – wir stellen sicher, dass Sie keine davon übersehen.
- Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen und Zertifikate
- Steuerliche Optimierung des Verkaufserlöses
- Abwicklung der Plusvalía (kommunale Wertzuwachssteuer)
- 3 %-Quellensteuer-Management bei Nicht-Residenten
- Vollständige Abmeldung aus dem Eigentumsregister
Baurecht & Lizenzen auf Mallorca
Mallorca hat komplexe Bauvorschriften – besonders auf Suelo rústico und in Küstennähe. Wir navigieren durch das balearische Planungs- und Küstenrecht.
- Prüfung der Baugenehmigung (Licencia de Obra) und Legalität von Anbauten
- Legalisierung von nicht genehmigten Strukturen (falls rechtlich möglich)
- Prüfung auf Verstöße gegen das Küstengesetz (Ley de Costas)
- Begleitung bei Neubauten und Renovierungsprojekten (Declaración de Obra Nueva)
Ferienvermietung & Mietrecht
Wer seine Mallorca-Immobilie vermieten möchte, braucht die richtige Lizenz und rechtssichere Verträge.
- Beantragung der touristischen Vermietungslizenz (ETV) nach balearischem Tourismusgesetz
- Berücksichtigung der spezifischen Zonenregelungen auf Mallorca
- Gestaltung rechtssicherer Ferienmiet- und Langzeitpachtverträge (LAU)
- Beratung zur jährlichen Nichtresidenten-Steuer (Modell 210)
Was unsere Mandanten sagen
5.0 von 5 Sternen auf ANWALT.DE
D.B.
Immobilienkauf auf Ibiza
"Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum erfolgreichen Abschluss fühlten wir uns jederzeit sehr gut beraten. Alle rechtlichen Schritte wurden transparent erklärt, Rückfragen wurden stets zeitnah beantwortet. Wir können die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen."
A.S.
Immobilienverkauf
„Sehr hoher und kompetenter Einsatz für den Klienten. Der Vorgang wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen. Ganz herzlichen Dank an das gesamte Team.“
M.H.
Immobilienverkauf Spanien
„Frau Fieberg hat uns beim Immobilienverkauf in Spanien hervorragend begleitet. Sie war jederzeit erreichbar, hat schnell geantwortet und hat unseren nicht ganz einfachen Fall erfolgreich abgeschlossen. Sehr empfehlenswert."
Anerkannt und zertifiziert
Ihre häufigsten Fragen – direkt beantwortet.
01
Brauche ich wirklich einen Anwalt für den Immobilienkauf auf Mallorca?
02
Was ist der Arras-Vertrag und warum ist er so wichtig?
03
Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer auf Mallorca?
04
Muss ich für den Kauf persönlich nach Mallorca reisen?
05
Was ist die NIE-Nummer und wer braucht sie?
06
Was passiert, wenn die Immobilie illegale Anbauten hat?